Herbstaktion zur Kastration von freilebenden Katzen ab dem 27.10.2025

Auch 2025 unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen.
Ab dem 27. Oktober 2025 können herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet.
Da in der Vergangenheit die vorhandenen Mittel schnell aufgebraucht waren, wurde sich darauf verständigt, künftig maximal 20 Tiere pro Tierarztpraxis zu berücksichtigen. Angesetzt ist die Aktion bis zum 30. November; je nach Mittelabfluss kann der Aktionszeitraum auch vorzeitig beendet wwerden.
Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt.
Die erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck, Datenschutzerklärung) finden Sie auf der Internetseite der Tierärztekammer.
Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden.
Auch das Amt Breitenburg beteiligt sich mit allen zum Amtsbereich gehörenden Gemeinden an dieser Aktion.